Wohneigentum

Kaufmännische Verwaltung:

  • Einberufung und Durchführung ordentlicher und außerordentlicher Eigentümerversammlungen
  • Erstellung und Vorlage der Abrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr
  • Entwurf des Wirtschaftsplans für das laufende Jahr
  • Erstellung und Versand der Beschlussprotokolle zur Eigentümerversammlung
  • Separate Verwaltung des Verwaltungsmögens der Eigentümergemeinschaft von sonstigen Vermögen
  • Getrennte Anlage der Instandhaltungsrücklage vom laufenden Bewirtschaftungskonto gemäß den Beschlüssen der Eigentümerversammlung, im Zweifel mündelsichere Verwaltung
  • Wenn gewünscht, Gewährung jederzeitiger Einsichtnahme durch eine Vertrauensperson in alle Konten der Eigentümergemeinschaft
  • Pünktlicher Einzug aller Lasten- und Kostenbeiträge (Hausgeld) sowie sonstiger Zahlungen
  • Pünktliche Bezahlung von Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung
  • Führung einer den Vorschriften des WEG entsprechenden Buchführung
  • Prüfung des Versicherungsbedarfs sowie Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
  • Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal etc.)
  • Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (z.B. Geräte für den Hausmeister) und Versorgungsgüter (z.B. Heizmaterial)
  • Beauftragung von Spezialisten wie Architekten, Sachverständige, Rechtsanwälte, Heizkostenabrechnungsfirme, etc. im erforderlichen Umfange
  • Koordinierung der Dienste von Hilfskräften, Spezialisten, Versorgungsunternehmen, Handwerkern etc.
  • Abschluss aller sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge wie z.B. Heizungswartung, Aufzugwartung etc.
  • Gesamter Verkehr mit Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Objektes betrifft.

Technische Verwaltung:

  • laufende Überwachung des baulichen Zustands (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers)
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten (selbständige Vergabe bis zu einem von der Eigentümergemeinschaft festgelegten Auftragsvolumen, darüber hinaus in Abstimmung mit den Eigentümern) unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
  • Vorausplanung a-periodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Vorort-Inspektionen
  • Notdienst auch außerhalb unserer Geschäftszeiten

Sonstiges:

  • Unterhaltung einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von EUR 200.000,00
  • Empfehlung anerkannter Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Auf Wunsch werden auch individuell zu vereinbarende Zusatzleistungen übernommen.